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Gebäude
1 Definition nach DIN EN ISO 16484
Großvolumige, eigenständige, feste Konstruktion nicht industrieller Art, d. h. Geschäftsbauten, Industriebauten oder kommerzielle Wohnbauten.
Anmerkung 1: GA-Systeme können auch für andere Konstruktionen, wie z. B. Haus, Tunnel, Bahn, Schiff eingesetzt werden.
Anmerkung 2: vgl. Haus
2 Definition nach VDI 4700
(Bauwerk)
Konstruktion oder Struktur als überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten und benutzt werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen und um beeinflussbare Umfeldbedingungen zu erhalten [in Anlehnung an VDI 3813 Blatt 1, DIN EN ISO 9229 und ISO 6707-1].
Beispiel: Geschäftsbauten, Industriebauten oder kommerzielle Wohnbauten.
Anmerkung 1: Vergleiche Haus.
Anmerkung 2: Der Begriff umfasst Einfamilienhäuser und größere Wohnanlagen, Geschäfts- und öffentliche Gebäude, industrielle und landwirtschaftliche Bauwerke.
Anmerkung 3: Gebäude sind im Allgemeinen teilweise oder ganz geschlossen und ortsfest.
Anmerkung 4: Nach MBO werden Gebäude in fünf Gebäudeklassen eingeteilt.
Zuletzt geändert: 27. Feb 2018, 14:31, Jacobs, Steffen [sj973544]