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Betriebsmittel

Definition nach VDI 4700

Einrichtung
<Elektrotechnik>
Gegenstand zum Erzeugen, Fortleiten, Übertragen, Verteilen, Umwandeln, Speichern, Anwenden, Messen und Umsetzen von elektrischer Energie [in Anlehnung an DIN IEC 60050-826:2001-05].

Beispiel: Maschinen, Transformatoren, Schaltgeräte, Messgeräte, Schutzeinrichtungen, Installationsgeräte für Kabel- und Leitungsanlagen, Stromverbrauchsgeräte.

Anmerkung 1: Die Richtlinie 89/336/EWG definiert Betriebsmittel als Gerät oder ortsfeste Anlage.

Anmerkung 2: Nach „Unfallverhütungsvorschrift für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A2“ zählen hierzu auch Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik, die zum Zwecke der Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Information dienen.

Zuletzt geändert: 19. Feb 2018, 10:48, Jacobs, Steffen [sj973544]


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