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Bauleiter

Definition nach VDI 4700

Überwacher der ordnungsgemäßen und den genehmigten Bauvorlagen entsprechenden Bauausführung und auch der Einhaltung der Vorschriften zum Unfallschutz [in Anlehnung an MBO § 57 und WbB].

Anmerkung: Der Bauleiter muss darauf achten, dass die Arbeiten der Unternehmer ohne gegenseitige oder Gefährdung Dritter durchgeführt werden können. Er muss für diese Aufgabe qualifiziert sein und wird vom Bauherrn bestellt. Er ist ein „am Bau Beteiligter“. [in Anlehnung an MBO § 57 und WbB]

Zuletzt geändert: 19. Feb 2018, 10:40, Jacobs, Steffen [sj973544]


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