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Anlagenteil

Definition nach VDI 4700

Jedes Teil, jede Komponente, Einrichtung, jedes Untersystem, jede Funktionseinheit, Ausrüstung oder System einer Anlage, das für sich separat betrachtet werden kann [in Anlehnung an DIN EN 12171].

Beispiel: Übergabe, Verteilung, Erzeugung oder Heizgruppe, Wasseraufbereitung, Rückkühlwerk.

Anmerkung 1: Jedes Anlagenteil kann aus Hard- und Software oder beidem bestehen und kann in Einzelfällen auch personelle Bedienung erfordern. [DIN EN 12171]

Anmerkung 2: Eine Anzahl von Anlagenteilen kann selbst als Anlagenteil bezeichnet werden (z. B. eine Zusammenstellung oder Zusammenbau von Einzelteilen). [DIN EN 12171]

Zuletzt geändert: 19. Feb 2018, 10:30, Jacobs, Steffen [sj973544]


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